Medizinische Rehabilitation und Vorsorge für pflegende Angehörige
Wenn du eine nahestehende Person pflegst, bist du oft hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Das kann deine Gesundheit und Lebensqualität beeinträchtigen. Medizinische Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen helfen dir, deine Gesundheit zu stabilisieren und deine Teilhabe am sozialen Leben zu sichern. Das aktuelle Infopapier der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) erklärt dir umfassend, welche Voraussetzungen, Leistungen und Antragswege es für pflegende Angehörige gibt.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
Du kannst medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen nutzen, wenn:
- Du gesundheitliche Einschränkungen hast, zum Beispiel Erschöpfung, Schlafstörungen, Rückenschmerzen oder Angstzustände.
- Eine komplexe medizinische Leistung erforderlich ist.
- Du den zuständigen Leistungsträger kennst:
- Krankenkasse für medizinische Vorsorge
- Rentenversicherung bei drohender Erwerbsminderung
- Krankenkasse in anderen Fällen
- Besonderheiten für pflegende Angehörige:
- Bei der Reha kannst du eine stationäre Maßnahme direkt wahrnehmen, „ambulant vor stationär“ muss hier nicht strikt beachtet werden.
- Bei Vorsorge gilt grundsätzlich „ambulant vor stationär“. Eine stationäre Maßnahme ist aber möglich, wenn ambulante Leistungen nicht ausreichen.
Beantragung der Leistung
So gehst du vor:
- Ärztliche Beratung und Verordnung: Sprich mit deinem Haus- oder Facharzt über deine Beschwerden. Er oder sie kann die Notwendigkeit der Maßnahme bestätigen und ein Verordnungsformular ausstellen.
- Antrag beim Leistungsträger: Reiche das Formular bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung mit der ärztlichen Verordnung ein.
- Einreichung des Antrags: Sende alle Unterlagen an den zuständigen Leistungsträger.
- Genehmigungsverfahren: Der Leistungsträger prüft deinen Antrag und entscheidet über die Bewilligung.
Versorgung der pflegebedürftigen Person während deiner Maßnahme
Während deiner Vorsorge- oder Reha-Maßnahme kannst du gleichzeitig die Versorgung der pflegebedürftigen Person beantragen:
- Mitaufnahme in dieselbe Einrichtung, wenn die Versorgung gesichert ist
- Versorgung in einer nahegelegenen Pflegeeinrichtung, wenn Mitaufnahme nicht möglich ist
- Koordination durch die Pflegekasse mit Einwilligung der Pflegeperson
- Bescheid über Art und Ort der Versorgung durch die Pflegekasse
Wichtige Hinweise zur Kostenübernahme
- Fahrt- und Gepäckkosten der Pflegeperson werden in der Regel übernommen.
- Ruhen von Pflegeleistungen während der Maßnahme, Ausnahme: Aufnahme- und Entlasstag.
- Soziale Sicherung bei Reha wird weiter gewährleistet.
- Kurzzeitpflege als Alternative ist möglich, wenn Mitaufnahme nicht möglich ist.
Beratungsstellen
- Verbände der Freien Wohlfahrtspflege: umfassende Beratung und Unterstützung
- Müttergenesungswerk: spezialisierte Beratungsstellen und Einrichtungen
- Krankenkassen und Rentenversicherung: bieten ebenfalls Beratung an
Quelle: BAGFW – Medizinische Rehabilitation und Vorsorge für pflegende Angehörige